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20.05.2021
WIR BRAUCHEN VERSTÄRKUNG!!!
Und daher suchen wir zu sofort oder früher ;o) eine/n

Elektroniker (m/w) für
Energie- und Gebäudetechnik
Zum vollständigen Stellenangebot geht’s HIER

Außerdem sind wir immer auf der Suche nach motivierten Bauhelfern in Vollzeit!!!



Einen Überblick über unsere aktuellen und bereits
abgeschlossenen Projekte finden Sie HIER

28.10.2020
LED – UMRÜSTEN MACHT SINN!

Eine Umrüstung von bestehenden Leuchtmitteln auf LED macht nicht nur für Gewerbetreibende und Industriebetriebe Sinn, sondern auch für die Beleuchtung zuhause. Ersparnis und Nachhaltigkeit machen sich schon nach kurzer Nutzungsdauer bemerkbar. Wir prüfen gern den Ist-Zustand in Ihren Räumlichkeiten und erstellen daraufhin ein individuelles Angebot für eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel für Sie.

10.10.2020
RAUCHMELDER –
SEIT DEZEMBER 2015 PFLICHT IN ALLEN WOHNHÄUSERN

Nach Paragraf 44 Abs. 5 ist die Installation von Rauchmeldern in Neubauten ab Dezember 2015 Pflicht.  Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn die der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Die praktischen Infos und Installationsmöglichkeiten erfahren Sie bei uns.

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern!


 

20.05.2021
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Eine Umrüstung von bestehenden Leuchtmitteln auf LED macht nicht nur für Gewerbetreibende und Industriebetriebe Sinn, sondern auch für die Beleuchtung zuhause. Ersparnis und Nachhaltigkeit machen sich schon nach kurzer Nutzungsdauer bemerkbar. Wir prüfen gern den Ist-Zustand in Ihren Räumlichkeiten und erstellen daraufhin ein individuelles Angebot für eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel für Sie.

10.10.2020
RAUCHMELDER –
SEIT DEZEMBER 2015 PFLICHT IN ALLEN WOHNHÄUSERN

Nach Paragraf 44 Abs. 5 ist die Installation von Rauchmeldern in Neubauten ab Dezember 2015 Pflicht.  Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn die der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Die praktischen Infos und Installationsmöglichkeiten erfahren Sie bei uns.

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